Morgen bin ich Schulminister – nein, Sie haben nichts verpasst. Die nächsten Landtagswahlen sind in NRW erst 2027, bei denen ich nicht kandidieren werde. Dennoch möchte ich etwas fabulieren, was ich anders machen würde.
Vorab: Weder bin ich in einer politischen Partei noch vertrete ich mit diesem Artikel eine solche. Falls Sie Parallelen zu bestehenden Programmen finden, ist das meinerseits unbeabsichtigt.
Inhaltsverzeichnis
- Die ersten 100 Tage
- Morgen bin ich Schulminister – die nächsten Aufgaben
- Morgen bin ich Schulminister – Fazit
Die ersten 100 Tage
In den berühmten ersten einhundert Tagen der neuen Regierung würde ich die folgenden Sofortmaßnahmen ergreifen. Die Reihenfolge ist dabei ohne Belang, ich finde alle Maßnahmen gleichermaßen wichtig.
- Abschaffung des allumfassenden Elternwillens
- Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen für alle Schulformen
- Stärkung des viergliedrigen Schulsystems
- Entbürokratisierung
Ohne weitergehende Erläuterungen ist sicher nicht klar, was ich mit meinen Forderungen meine.
zu 1:
Die Eltern sind die primäre Erziehungsinstanz und haben das natürliche Recht, Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Das zweifle ich gar nicht an, sondern finde sogar, dass dieses Recht gleichzeitig auch eine Verpflichtung darstellt, die den Eltern niemand abnehmen darf (und kann).
Dennoch gibt es Einschränkungen. Eine davon ist die Wahl der weiterführenden Schule in einem gegliederten Schulsystem. Mir ist bewusst, dass Grundschullehrkräfte im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit manchmal die Kinder nicht vollständig richtig einschätzen (können), aber ich habe persönlich großes Vertrauen in die Zuweisung der Kinder zu einem Bildungsgang. Die Erprobungsstufe in den Klassen 5 und 6 stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ganz besonders intensiv beobachtet und eingeschätzt werden, so dass gegebenenfalls ein Wechsel nach der Klasse 6 in eine andere Schulform möglich ist, falls sich die Leistungen in die eine oder andere Richtung deutlich verändern. Das geht einher mit der von mir geforderten Stärkung des gegliederten Schulsystems. Darauf komme ich gleich unter Punkt drei zurück.
Wie soll die Schulwahl konkret funktionieren? Zunächst gilt die verbindliche Festlegung der geeigneten Schulform. Die Eltern melden ihr Kind dann entweder an einer Schule ihrer Wahl der benannten Schulform oder an der laut Einzugsbereich festgelegten Schule an (s. Punkt 2). Vorstellen könnte ich mir, dass die Festlegung der Schulform die Möglichkeit beinhaltet, eine zusätzliche Überprüfung der Kinder durchzuführen (vergleichbar mit der aktuell „eingeschränkten“ Eignung für eine Schulform). Dann werden die Kinder durch eine zentral gestellte Eignungsprüfung endgültig einem Bildungsgang zugewiesen.
Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Klassenkonferenz (also alle Lehrkräfte, die das Kind unterrichten), ob es im Bildungsgang bleibt oder ein Wechsel geboten ist.
Alle Entscheidungen werden begleitet durch Beratungsangebote an die Eltern.
zu 2:
Die Abschaffung der Schuleinzugsbereiche bei den weiterführenden Schulen hat zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Schulen geführt, die dem eigentlichen Auftrag von Schule diametral entgegensteht. Schulen werden wie kleine mittelständische Unternehmen betrachtet. Wir werben um unsere Schülerinnen und Schüler. Das öffnet dem Hedonismus Tür und Tor. Wer wirbt schon damit, dass an einer Schule hart gearbeitet werden muss?
Das Schulgesetz und die Lehrpläne lassen im schulischen Bereich kaum Spielraum für Abgrenzungen gegenüber anderen Schulen (gut so!). Daher wirbt eine Schule überwiegend mit nichtunterrichtlichen Dingen, wie z. B. Tabletklassen, Sportschwerpunkt oder Willkommenskultur.
Meiner Überzeugung nach ist unser Kerngeschäft Bildung und Erziehung. Dass wir dabei einen „Lebensraum Schule“ schaffen, ist völlig klar, aber nicht zentraler Punkt unserer Arbeit. Ja, Lernen soll Spaß machen, aber der Spaß besteht doch im Erfolgserlebnis und nicht im Schulfest, oder?
Die Schuleinzugsbereiche gab es früher, wären also keine Neuerung. Ausnahmen gab es immer (z. B. Geschwisterkinder an der Schule, Umzug während der Schullaufbahn oder individuelle Entscheidungen). Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Schulaufsicht, Schulträger und Kollegium, gute Lernvoraussetzungen zu schaffen, die somit an allen Schulen in gleichem Maße gegeben sein müssen. Mir ist bewusst, dass da, wo Menschen miteinander arbeiten, Sympathien und Antipathien entstehen können. Das gehört aber letztlich zum Prozess des Erwachsenwerdens hinzu. Schauen Sie sich in Ihrem Umfeld um – gibt es da nicht auch Menschen, die sie so akzeptieren müssen, wie sie sind? Wann haben Sie gelernt, mit solchen Situationen umzugehen? Ich hoffe doch, dass dieser Prozess bereits im Kindes- und Jugendalter stattgefunden hat. Resilienz ist kein Geschenk, sondern harte Arbeit!
zu 3:
Zunächst muss ich erklären, was „viergliedrig“ bedeutet. Ich zähle neben den Haupt- und Realschulen sowie dem Gymnasium die Förderschulen ebenfalls dazu. Es gibt Kinder mit Förderbedarf, diese sollten keinen Sonderstatus bekommen, daher mein Begriff der Viergliedrigkeit.
Bei allem Bemühen um individuelle Förderung ist es eine Tatsache, dass Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schullaufbahn starten. Ich möchte an dieser Stelle nicht betrachten, warum das so ist. Es gibt sehr viele Faktoren, die das beeinflussen. Gleichzeitig ist es mir wichtig zu betonen, dass dieser Fakt nicht mit einem Stigma gleichgesetzt werden darf. Unsere Gesellschaft lebt von unserer Verschiedenartigkeit, was das Bildungsniveau mit einschließt. Dass dies gleichzeitig bedeutet, dass Menschen mit niedrigerem Bildungsstand häufig niedrigere Einkommen erzielen, ist ein gesellschaftliches Problem, was aber eben nicht in der Schule gelöst werden kann, indem man postuliert, dass alle Kinder bei guter individueller Förderung den gleichen Abschluss schaffen können. Das negiert die natürlich vorhandenen Unterschiede, die ich für wichtig halte. Ändern muss sich der gesamtgesellschaftliche und politische Umgang damit.
Die schulische Arbeit ist erheblich leichter (auch im Hinblick auf geeignete Fördermaßnahmen), wenn Schülergruppen leistungshomogen sind (das ist selbst im gegliederten Schulsystem ein Ideal). Die Starken ziehen eben leider nicht die Schwachen mit, die Gesamtleistung orientiert sich eher am Schwächsten. Ich weiß, dass dies ein „Aufregerthema“ ist, aber meine Erfahrung (ich denke, drei Jahrzehnte Lehrerdasein sind ein Pfund) zeigt, dass ich mit meiner Behauptung recht habe.
Das Schulsystem muss durchlässig sein, da ich mich selbst sonst da absurdum führen würde. Es gibt junge Menschen, die im Laufe ihrer Schulkarriere Leistungssprünge in beide Richtungen machen. Hier muss es die Möglichkeit geben, die Schulform zu wechseln. Nach der Klasse 6 ist dies ohnehin gegeben, in den anderen Jahrgangsstufen geht es auch, die Schulgesetzgebung gibt das her. Vielleicht sind ein paar Novellierungen oder Anpassungen nötig.
Wichtig ist – und damit gehe ich zu Punkt 4 über – dass es unbürokratisch möglich sein muss, die Übergänge in eine andere Schulform im Fall der Fälle zu ermöglichen.
zu 4:
Warum soll es im Bereich Bildung anders sein als an anderen Stellen? Die Schulgesetze in ihrer Gesamtheit sind mittlerweile ein derart umfassendes Gesamtwerk, dass selbst ich als Schulleiter zuweilen den Überblick verliere. Es gibt nicht ohne Grund eine „Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW“ mit dem wohlklingenden Namen BASS. Schauen Sie sich allein den Bereich „Rechtsverordnungen/Erlasse“ an. 12 Kapitel mit insgesamt 47 Unterkapiteln und einer unüberschaubaren Zahl an Unter-Unterkapiteln zeigen, worum es geht.
Es geht mit Sicherheit auch deutlich unbürokratischer, nicht für jedes Stück Kreide bedarf es einer achtseitigen Genehmigung. Ich übertreibe hier bewusst, aber manchmal komme ich mir einfach so vor, als gäbe es nichts mehr, was man nicht in Paragraphen fassen kann und muss.
Da ich kein Jurist bin – zumindest nicht offiziell 😉 – lasse ich es bei dieser sehr groben Einschätzung.
Morgen bin ich Schulminister – die nächsten Aufgaben
Abschaffung des gebundenen Ganztages
Der gebundene Ganztag – die Schülerinnen und Schüler haben am Nachmittag alle verpflichtend Unterricht – ist meiner Meinung nach eine Fehlentwicklung. Um es vorweg zu nehmen, ich bin durchaus für nachmittägliche Angebote, die in der Schule stattfinden können, lehne es aber ab, dass alle dazu gezwungen sind. Wobei es so ist, dass die Eltern der betroffenen Kinder das Angebot aus diversen Gründen bewusst wählen. Betreuung für die Kinder zu haben, ist eben recht praktisch.
Deutlich sinnvoller wäre es, freiwillige Angebote im Rahmen eines offenen Ganztags zu schaffen, die von Sozialarbeitern, Studenten, Lehrkräften außerhalb ihres Hauptamtes oder anderen interessierten Personen angeboten werden könnten. Der gebundene Ganztag ist (ganz nebenbei) die teuerste Form der Nachmittags-Betreuung, da Lehrkräfte – zurecht – sehr gut bezahlt werden.
Ich finde es übrigens richtig, dass einkommensabhängige Elternbeiträge für den offenen Ganztag (den es derzeit überwiegend an Grundschulen gibt) erhoben werden. Wenn ich meine Kinder „fremdbetreuen“ lasse, dann muss das auch etwas kosten!
Gleichzeitig plädiere ich dafür, Vereine aller Art, also z. B. im Sport, deutlich mehr zu unterstützen, um für die Kinder attraktive Angebote zu schaffen.
Neuordnung der Versetzungsregeln
Das Thema Versetzung bewegte schon meine Generation, als wir noch zur Schule gingen. Das Schulgesetz NRW regelt in § 50 (3):
Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p50
Ich lasse das vor dem Hintergrund der schulpolitischen Weichenstellungen mal unkommentiert. Allerdings hat der Gesetzgeber erkannt, dass dieses Ziel nicht ohne gesetzliche Schützenhilfe zu erreichen ist:
- Trotz vorhandener Defizite kann eine Versetzung erfolgen.
- Am Ende des Schuljahres kann ein (mehrfacher) Notenausgleich vorgenommen werden. Unter bestimmten Bedingungen erfolgt trotz dreier Noten 5 die Versetzung.
- Wenn es doch nicht ganz reicht, gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Über die ersten beiden Punkte möchte ich mich gar nicht äußern, entscheiden Sie selbst, wie sinnvoll das ist.
Die Möglichkeit der Nachprüfung hingegen soll nicht unkommentiert bleiben. Ich finde diese Option zutiefst ungerecht und einer schlechten Einstellung zum Lernen förderlich. Betrachten wir das Ganze im einzelnen:
- Ich verschlafe als Schüler das erste Halbjahr komplett, da die Halbjahresnote für das zweite Halbjahr keine Rolle spielt.
- Ich verschlafe das zweite Halbjahr ebenfalls und habe eine 5 zuviel mit der Möglichkeit zur Nachprüfung.
- Im besten Fall für mich muss ich in einem nicht schriftlichen Fach geprüft werden. Ich bereite mich also in den Sommerferien auf zwei abgesprochene Themen aus dem zweiten Schulhalbjahr vor und werde insgesamt 15 Minuten dazu mündlich geprüft. Das Bestehen der Prüfung begründet danach meine nachträgliche Versetzung.
Ergo: Ein ganzes Schuljahr „gechillt“, in den Ferien ein bisschen Ehrgeiz entwickelt – alles ist gut.
Warum ungerecht? Andere Kinder strengen sich ein ganzes Schuljahr an, um am Ende eine 4 zu schaffen. Finden Sie den Fehler!
Sämtliche genannte Versetzungsregelungen gehören abgeschafft. Mit maximal einer 5 im Nebenfach – und das erachte ich schon als Zugeständnis – kann man noch versetzt werden, alles andere ist ausgeschlossen. Klingt hart? Das Leben ist eben kein Ponyhof. Für das Leben lernen wir, dachte ich zumindest.
Handyverbot, Kleiderordnung
Smartphones haben in der Schule nichts zu suchen. Sie sind der Inbegriff der Ablenkung. Eine Fortschreibung der Hattie-Studie durch Professor Klaus Zierer hat vor zwei Jahren ergeben, dass eine häufige Nutzung des Smartphones einen Lernrückstand von bis zu einem Jahr provozieren kann.
Besonders bedenklich finde ich zwei Dinge:
- Das Sozialverhalten der Kinder leidet, sie beschäftigen sich weniger miteinander.
- Das gerade im Unterricht gelernte wird durch die intensive Berieselung besonders durch Spiele „von der Festplatte gelöscht“, also hat keine Chance, sich zu verfestigen. Das Hören von Musik über Kopfhörer direkt nach Unterrichtsende hat übrigens den selben Effekt, das Kurzzeitgedächtnis wird überschrieben.
Studien zeigen zudem, dass durch intensive Smartphone-Nutzung auch Schlafstörungen auftreten können, wobei nicht die gemeint sind , die dadurch entstehen, dass nachts durchgezockt wird. Schlafmangel wiederum senkt die Leistungs- und damit die Lernfähigkeit.
Leider hat die Schulpolitik in NRW nicht den Mut, Smartphones an Schulen zu verbieten. Die Schulen müssen quasi auf eigene Faust Ideen entwickeln, was ohne legislative Basis wenig erfolgversprechend ist.
Das Thema „Schuluniform“ möchte ich hier gar nicht aufmachen. Es würde bereits reichen, wenn alle Kinder in angemessener Kleidung erschienen. Was heißt eigentlich angemessen? Bereits da scheiden sich die Geister. Ich denke, Jogginghosen, hautenge Leggins, bauchfreie Tops, Hotpants und diverse weitere Freizeitkleidung haben im schulischen Kontext nichts zu suchen. Die Kleidung sollte u. a. dafür stehen, dass Schule ein Ort des Lernens und der ernsthaften Bemühungen, aber keine Freizeiteinrichtung ist. Sich angemessen am Beginn des Tages zu kleiden sorgt in meinem Dafürhalten für eine bestimmte Grundhaltung. Freizeitkleidung stellt die Schule hingegen der Beliebigkeit anheim.
Dann fasse ich mal ein heißes Eisen an – die religiös geprägte Kleidung. Lesen Sie hier:
In Frankreich ist bspw. das Tragen der Abaya in Schulen verboten. Begründet wird das damit, dass in Schulen keine sichtbaren religiösen Zeichen zugelassen sind.
Schule ist ein politisch und auch religiös neutraler Ort. Über beides darf zwar gesprochen und diskutiert werden, aber eine Beeinflussung ist untersagt. Aus diesem Grund ist es zu überdenken, ob religiöse Kleidung nicht verboten sein sollte.
Mitwirkung der Eltern
Elternabende, die im Amtsdeutsch „Klassenpflegschaftssitzungen“ heißen, sind aufgrund der Teilnehmerzahl zuweilen recht übersichtliche Veranstaltungen. Das Interesse der Eltern an einer Mitarbeit in schulischen Belangen ist auf breiter Basis gesunken. Warum das so ist, kann ich nur vermuten.
Zunächst ist es so, dass Eltern bezogen auf die schulische Laufbahn ihrer Kinder Rechte haben (ich sprach bereits über den „Elternwillen“), bei der Ausübung ihrer Pflichten hingegen in zunehmender Zahl versagen. Die selbe Mutter, die mir bei der Anmeldung in die neue Klasse 5 noch versprochen hat, dass ihr Kind nicht auf die Hauptschule geht und es jetzt alles besser wird, wurde beim ersten Elternabend nicht gesehen.
Kann ich das sanktionieren? Kann ich die Mitarbeit einfordern? Einfordern kann ich schon, sanktionieren wenig bis gar nicht.
Falls Sie mehr über die Rechte der Eltern in puncto Mitwirkung wissen möchten, lesen Sie bitte hier. Ich habe mich nicht verschrieben, Pflichten werden dort nicht benannt.
Ich persönlich bin der Überzeugung, dass hier deutlich mehr Verbindlichkeit hergestellt werden muss.
Es gibt Elternhäuser, die ihrer Verantwortung voll und ganz gerecht werden. Ich möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, dass es hier nur Totalausfälle gibt. Einen allgemeinen Trend zu weniger Mitwirkung muss ich aber leider konstatieren.
Morgen bin ich Schulminister – Lehrerfortbildung
Falls Sie eine Fortbildung in ihrem Bereich machen, wer hält die ab? Ihr Chef, eine Kollegin oder ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit ähnlichem Portfolio? Falls ja, arbeiten Sie ganz sicher an einer staatlichen Schule.
Ich finde es absolut lobenswert, dass es Lehrer gibt, die andere Lehrkräfte weiterbilden und dazu ordentlich viel Freizeit investieren, um sich passend vorzubereiten. Vielen Dank an diese Menschen!
ABER: Ist das denn richtig, dass wir uns lediglich untereinander für ein paar Abminderungsstunden fortbilden? Kann es angehen, dass eine Lehrkraft in einem Zertifikatskurs die Lehrbefähigung in einem nichtstudierten Fach erwirbt, dessen Leitung erneut in den Händen (autodidaktisch fortgebildeter) Lehrerinnen und Lehrer liegt?
Ich selbst bin Mathematiker und Physiker, habe an einer technischen Universität studiert und bin dort bereits in den 80er Jahren auch mit Informatik in Berührung gekommen. Als studierten Informatiker würde ich mich dennoch nicht bezeichnen. Die Lehrbefähigung habe ich durch einen o. g. Z-Kurs erworben. Von wissenschaftlicher Arbeit im Sinne eines Studiums, ganz zu schweigen von einer tiefgründigen didaktischen Ausbildung kann keine Rede sein. Wir (die Teilnehmer) haben viele Unterrichtsmaterialien erstellt und ausgetauscht. Es gab (durch andere Lehrkräfte) theoretischen Input. Nun bin ich selbst autodidaktischer Informatiker und habe umfassende Kenntnisse in der Programmierung. Das ist aber eher Zufall. Informatiklehrer werden händeringend gesucht, da landen auch schon mal (bei allem Wohlwollen) Böcke im Kurs, die zu Gärtnern ausgebildet werden. Sorry, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber jeder, der einen solchen Z-Kurs besucht hat – egal in welchem Bereich – weiß, dass ich in Teilen recht habe.
Meine Lösung ist recht einfach: Lehrkräfte sollten ähnlich wie Ärzte eine Mindestzahl an Fortbildungen pro Jahr besuchen. Diese fachwissenschaftlichen, didaktischen, pädagogischen, psychologischen oder auch in anderen schulischen Bereichen angesiedelten Fortbildungen, ganz zu schweigen von den Z-Kursen, müssen von Universitäten oder Hochschulen angeboten werden. Alles andere ist kalter Kaffee!
Lehrkräfte sollen per se hervorragend ausgebildete Fachkräfte sein, die die Fachwissenschaft vollständig durchdrungen haben sowie in den Bereichen Methodik, Didaktik und Pädagogik ebenfalls intensiv und wiederkehrend ausgebildet sind. Ohne regelmäßige Weiterbildungen ist das neben einem entsprechend gestalteten Studium nicht sicherzustellen.
Das Argument, dass ich im Mathematikunterricht der Realschule keine Mehrfachintegrale oder im Physikunterricht die Relativitätstheorie nicht behandele, ist fadenscheinig und falsch. Im Umkehrschluss legitimiert man nämlich damit, dass sogenannte Seiteneinsteiger die Lücken in den Mangelfächern (Fächer, für die wenige bis keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen) füllen können.
Ich möchte davon abweichend eine Lanze für unsere Seiteneinsteiger brechen. Lehrerin oder Lehrer sein beschränkt sich schließlich nicht auf eine fachliche Expertise, sondern ist zuerst eine Frage der Persönlichkeit. Insofern habe ich wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Lehrkräfte gewonnen. Gleichzeitig ist nicht jede Lehrkraft, die ihr Studium mit summa cum laude abgeschlossen hat, automatisch eine gute Lehrkraft.
Dennoch: Würden Sie sich von mir allgemeinärztlich behandeln lassen, weil ich neben einer akademischen, zudem naturwissenschaftlichen Ausbildung eine medizinische Einführung absolviert habe? Wohl eher nicht. Bin ich als Physiker in der Lage, Flugzeuge zu konstruieren? Die theoretischen Grundlagen habe ich schließlich. Ich könnte diesen Fragenkatalog beliebig fortsetzen. In allen Bereichen lautet die erwartbare Antwort „nein“. Nur bei Lehrkräften wird die analog gestellte Frage bejaht. Grübel, grübel…
Morgen bin ich Schulminister – Fazit
Morgen bin ich Schulminister – es gibt viel zu tun!
Die von mir genannten Themen sind die, die sich in meiner 30jährigen Zeit als Lehrer herauskristallisiert haben. Ich behaupte nicht, dass ich mit allem recht habe. In meinem neuen Job als Minister habe ich um mich herum Mitarbeiter und Kolleginnen, die ebenfalls ihre Erfahrungen aus der Schule mitbringen. Ich hätte Schulleiter und Lehrerinnen an meiner Seite, ergänzt durch Juristen und Schulsozialarbeiterinnen sowie Verwaltungsfachleute. Ich bin der Überzeugung, dass es hier Menschen braucht, die wissen, wie Schule im Inneren funktioniert.
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